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Kirchgeld – Aufruf 2023

Liebe Mitchristen in unserer Pfarrei St. Jakobus!

Meine Kirche – dafür habe ich was übrig.

Es wäre großartig, wenn dieser Satz auch Ihre Antwort auf unseren Aufruf zur Zahlung des Kirchgeldes 2023 sein könnte. Ein Argument wäre vor allem, dass das Kirchgeld zu 100% in unserer Pfarrei verbleibt.

Mit den Einnahmen aus dem Kirchgeld werden die laufenden Aufwendungen für unsere Gebäude, für unsere Dienste (Pfarrsekretärin, Mesner, Orgel- dienste) und vieles mehr finanziert. Der Jakobusbote wird dreimal jährlich kostenlos erstellt und von Ehrenamtlichen ausgetragen; die Gottesdienstordnung liegt in den Kirchen auf. Darüber hinaus lassen sich damit aber auch weitere sinnvolle Maßnahmen realisieren.

Mit dem Jakobusboten zum Stillafest erhalten Sie den Kirchgeldbescheid. Da die Zahlung des Kirchgeldes Ihrer eigenen Verantwortung übertragen ist, appellieren wir an Sie, auch in diesem Jahr die vielfältigen Aufgaben unserer Pfarrei mit Ihrem Kirchgeldbeitrag zu unterstützen. Es stellt nämlich einen unverzichtbaren Bestandteil im Haushalt unserer Kirchenstiftung dar.

Wer ist kirchgeldpflichtig?

Kirchgeldpflichtig ist jedes Mitglied der römisch-katholischen Kirche über 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in unserer Pfarrei, wenn es Einkünfte von mehr als 10.000,- € pro Jahr hat.

Nach der angegebenen Staffelung legen Sie den Betrag selbst fest, abhängig von Ihrem Jahreseinkommen. Das Kirchgeld kann mit dem Überweisungs- beleg bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können es aber auch in bar im Pfarrbüro einzahlen.

Darüber hinaus leisten Sie durch vielerlei ehrenamtliche Dienste wie auch durch die Kollekte beim Sonntagsgottesdienst einen wichtigen Beitrag dazu, dass unsere Pfarrei lebendig bleibt und finanzielle Aufwendungen einsparen kann.

Herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Zuwendungen und Ihren persönlichen Beitrag.

Stefan Brand

Pfarrer

Anton Friedrich

Kirchenpfleger Abg

Martin Zeiner

Kirchenpfleger OST

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