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Der Pfarrgemeinderat von St.Jakobus stellt sich vor

Symbolbild Gruppe

Der Pfarrgemeinderat von St.Jakobus stellt sich vor

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Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Bischof eingesetzte Organ zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrags der Kirche auf Pfarreiebene. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu.

In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962 – 1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont. Mitverantwortung in der Kirche ist deshalb wichtig und wertvoll. Durch den Pfarrgemeinderat wird deutlich: Der Reichtum der Kirche sind die Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.

Aufgaben des Pfarrgemeinderats

  • Jugendfragen
  • Erwachsenenbildung
  • Schule und Erziehung
  • Berufs- und Arbeitswelt
  • Ehe und Familie
  • Soziale Dienste
  • caritative Aufgaben 
  • Behindertenarbeit
  • Altenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mission, Entwicklung 
    und Frieden